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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stücke, die im Eigenverlag erschienen sind:

 

Die Aufführungsrechte liegen ausschließlich bei der Autorin.

Die Texte, auch Leseproben, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Rücksprache mit der Autorin weder kopiert noch weiter gegeben werden. Textänderungen (auch hinsichtlich des Titels) sind mit der Autorin vorher abzusprechen.

Die Anzahl und das Datum der Aufführungen sowie der Aufführungsort müssen bis spätestens drei Wochen vor der Premiere bekannt gegeben werden, ebenso etwaige Gastspiele und Zusatzvorstellungen. Der Name der Autorin und des Stücks müssen auf den Plakaten und Programmheften sowie in der Presse und in der Theater-Homepage genannt werden. 

Sie erhalten von der Autorin nach Bekanntgabe des Namens und der Adresse Ihrer Theatergruppe (ggf. Homepage ein kostenloses Ansichtsexemplar per Mail. Nach der postalischen Vertragsunterzeichnung erhalten Sie die Aufführungsrechte für Ihre Theatergruppe schriftlich von der Autorin. 

Die Aufführungsgebühr pro Vorstellung beträgt für Amateurgruppen pauschal 95,-Euro (inkl. MWSt) , auch bei Benefizveranstaltungenbzw. Vorstellungen mit freier Spende, und inkludiert die Text- und Kopiervorlage sowie die Aufführungsrechte. 

Für Profi-Theatergruppen werden 10 % der Einnahmen als Tantiemen vereinbart. 

 

Die Abrechnung und Zahlung erfolgt spätestens zwei Wochen nach der letzten Vorstellung. 


Jede Verletzung des Urheberrechtes wird gerichtlich verfolgt!